Gern sind wir bereit ein individuelles Angebot nach Ihren Wünschen zusammenzustellen und im Rahmen der Kosten, die die Pflegeversicherung erstattet, für Sie eine umfassende Versorgung zu gewährleisten. Im Folgenden möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick geben, welche Leistungen zu welchen Preisen erbracht werden können und anhand einiger Berechnungsbeispiele zeigen, welche Kosten tatsächlich für Sie entstehen bzw. durch die Pflegekasse übernommen werden. Die Leistungsabrechnung erfolgt üblicherweise in Form von Leistungskomplexen, diese haben wir für Sie nachfolgend als Download bereitgestellt.
Möchten Sie, dass Ihr Angehöriger morgens durch den Pflegedienst geweckt und aus dem Bett begleitet wird, dann die Morgentoilette durchgeführt wird, Frühstück und am Abend das Abendessen bereitet wird, sowie er dann ins Bett gebracht wird, berechnen wir Ihnen hierfür einen Tagessatz von 39,39 € bzw. bei 31 Tagen einen Satz von 1.221,09 € im Monat. Bei einer Pflegegrad II werden Kosten in Höhe von 689,00 € von der Pflegekasse übernommen. Es verbleibt für Sie kein Eigenanteil. Bei dem Pflegegrad III können 1.298,00 € von der Pflegekasse übernommen werden.
Berechnungsbeispiel 1:
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Berechnungsbeispiel 2:
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Kostenübernahme durch Pflegekasse:
Pflegegrad I 0,00 €
Pflegegrad II 689,00 €
Pflegegrad III 1298,00 €
Pflegegrad IV 1 612,00 €
Pflegegrad V 1995,00 €