Interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Gemäß der gesetzlichen Regelung haben Sie ab sofort die Möglichkeit, Verstöße gegen Gesetze und Dienstvorschriften im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit an die dafür eingerichtete interne Meldestelle zu melden.

Dafür steht Frau Anika Masch unter der dafür eingerichteten Telefonnummer 0172/9725734 zur Verfügung.

Die Meldung kann anonym oder unter Angabe Ihrer Identität erfolgen. Es wird ausdrücklich betont, dass die Meldestelle der Verschwiegenheit unterliegt und Sie im Fall einer Meldung nicht mit Repressalien zu rechnen haben. Der Schutz Ihrer Daten und Informationen wird gewährleistet.

Alternativ haben Sie die Möglichkeit, sich an eine externe Meldestelle zu wenden. Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de).